Hier stehen Ihnen die aktuelle Satzung mit der Grabmal- und Bepflanzungsordnung sowie die aktuelle Gebührenordnung zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung. Für die Schaffung von pflegefreien Wiesenerdgräbern laufen derzeit die Vorbereitungen mit der Einbringung von Streifenfundamenten. Diese sind in der Gebührenordnung daher noch nicht mit aufgenommen. Steine aus Kinderarbeit sind nach §4 der Grabmal- und Bepflanzungsordnung auf unserem Friedhof verboten.
Eingangs der Satzung finden Sie Informationen zur Geschichte des Friedhofs auf dem Gelände des früheren Benediktinerklosters St. Peter- und Paul. Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz. Im Anhang haben wir ein paar Gedanken zur Gestaltung der Grabstätte mit einer Steinliste aus einheimischen Vorkommen zusammengestellt. Es ist uns ein Anliegen, dass unser Friedhof im Kontext von nachhaltigen regionalen Wirtschaftskreisläufen betrieben wird.